Mit der 12. BayIfSMV ist es nun offiziell. Der kontaktfreie Sport Golf ist unter Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkung erlaubt.

Es war ein langer, steiniger Weg. Doch nun ist es auch in Bayern vollbracht. Der kontaktfreie Sport Golf ist wieder grundsätzlich erlaubt, egal wie hoch die 7-Tages-Inzidenz im jeweiligen Landkreis ist. Die Inzidenz regelt allerdings die Möglichkeiten des Spielbetriebs. 

  • Eine 7-Tages-Inzidenz über 100 erlaubt hier die Ausübung des Sports unter Beachtung der Kontakbeschränkung nach § 4 Abs. 1 der 12. BayIfSMV. Im Klartext bedeutet dies mit Personen des eigenen Hausstands und/oder mit einer weiteren Person.
  • Wenn sich die 7-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 bewegt, dürfen hier bis zu 5 Personen aus zwei Hausständen gemeinsam ausüben. Zusätzlich sind Gruppen unter freiem Himmel von bis zu 20 Kindern unter 14 möglich. In einer Spielgruppe dürfen damit max. zwei Hausstände spielen.
  • Bei einer Inzidenz von unter 50 sind sogar Gruppen von 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt.

Für Bayern bedeutet das, dass nun endlich alle Golfanlagen am 8. März ihren Betrieb aufnehmen können – auch wenn in unterschiedlichen Formen.

Quelle: https://www.bayerischer-golfverband.de/news?nid=849&fbclid=IwAR2M0dYe966776K2m9Wc-KG2H_YAx4M2be1hf0Z-ssoa3EnhcA-HgQfZSug