Platzregeln

1. Aus (Regel 18.2)
1.1. wird durch weiße Pfähle, Zäune oder Mauern gekennzeichnet.
1.2. Zwischen Bahn 14 und den Bahnen 12 und 17 besteht eine platzinterne Ausgrenze,
(gekennzeich¬net durch weiße Pfähle mit grünem Kopf), die nur beim Spielen von Bahn 14 gilt. Beim Spielen jeder anderen Bahn außer Loch 14 sind diese Pfähle unbewegliche Hemmnisse.
1.3. das Betreten der Ackerfläche jenseits der Ausgrenze an Spiel¬bahn 5 ist nicht erlaubt.

2. Spielverbotszone (Regel 2.4)
2.1. Für das Biotop zwischen den Bahnen 7, 8, 9 (gekennzeichnet durch rot-grüne Pfähle)
besteht ein Betretungsverbot – es muss nach Regel 16.1f oder 17.1e verfahren werden.
Liegt der Ball außerhalb einer Spielverbotszone im Gelände, im Bunker oder
auf dem Grün, aber eine Spielverbotszone beeinträchtigt den Bereich des
beabsichtigten Stands oder beabsichtigten Schwungs des Spielers, muss der
Spieler nach Regel 16.1f (2) verfahren.

3. Erleichterung von ungewöhnlichen Platzverhältnissen (einschließlich unbeweglicher Hemmnisse), Gefährdung durch Tiere, eingebetteter Ball (Regel 16)
3.1. Boden in Ausbesserung ist jede Fläche, die durch weiße Einkreisungen und/oder blaue Pfähle gekennzeichnet ist.
3.2. ist der Ball im Gelände in sein eigenes Einschlagloch eingebettet, kann straflos
Erleichterung in Anspruch genommen werden.
3.3. Behinderung gilt nicht als gegeben, wenn ein Tierloch nur den Stand des
Spielers behindert.
3.4. Steine im Bunker sind bewegliche Hemmnisse.
3.5. siehe 1.1.
3.6. alle Wege mit künst¬lich angelegter Oberfläche (auch gemulcht)
sind unbewegliche Hemmnisse.
3.7. die Steinmauern an den Bahnen 7, 8, 9 und 13 sind unbewegliche Hemmnisse.
3.8. zum Schutz mit Stützpfählen, Bändchen oder mit Verbissmanschetten
gekennzeichnete Pflanzen gelten als unbewegliche Hemmnisse — es muss Erleichterung
in Anspruch genommen werden.

4. Unterbrechung des Spiels / Wiederaufnahme des Spiels (Regel 5.7)
Signale, um das Spiel zu unterbrechen bzw. wiederaufzunehmen:
Sofortige Spielunterbrechung (Gefahr): Ein langer Ton einer Sirene
Spielunterbrechung (sonstige Gründe): Drei aufeinanderfolgende Töne einer Sirene
Wiederaufnahme des Spiels: Zwei kurze Töne einer Sirene

Anmerkung: Unabhängig hiervon darf ein Spieler das Spiel (eigenverantwort-
lich) unterbrechen, wenn er Blitzgefahr als gegeben ansieht. (vgl. Regel 5.7a)
Wird das Spiel von der Spielleitung wegen Gefahr unterbrochen, sind im
Interesse der Sicherheit der Spieler auch alle Übungsbereiche umgehend
gesperrt, bis sie von der Spielleitung wieder zum Üben freigegeben sind.

5. Verstoß gegen Verhaltensvorschriften (Regel 1.2)
Sanktionen während des Turniers durch die Spielleitung. Ergänzend zu Regel 1.2a gilt: Verhaltensvorschriften
Ein Fehlverhalten bzw. ein schwerwiegendes Fehlverhalten liegt vor, wenn gegen traditionell herausgebildete und allgemein anerkannte Verhaltensregeln beim Golfsport nachhaltig verstoßen wird.
Im Falle eines Verstoßes gegen die Verhaltensvorschriften (Regel 1.2b) durch den Spieler und/oder dessen Caddie kann die Spielleitung hierfür eine Golfstrafe aussprechen (Ein Strafschlag, Grundstrafe oder Disqualifikation). Die entsprechende Strafe liegt im Ermessen der Spielleitung und richtet sich nach der Schwere und Häufigkeit des Fehlverhaltens.
Ein Fehlverhalten ist unter Berücksichtigung aller Umstände z.B. Folgendes:
Versäumnis den Platz zu schonen, einmalige Verwendung vulgärer oder beleidigender Ausdrücke oder Gesten.
Ein schwerwiegendes Fehlverhalten ist unter Berücksichtigung aller Umstände z.B. Folgendes: Unehrlichkeit, absichtliches Missachten der Rechte eines anderen Spielers, die Gefährdung der Sicherheit anderer Personen oder mutwilliges Zerstören fremden Eigentums

6. Strafen
Soweit nicht anders angegeben, ist die Strafe für Verstoß gegen eine Platzregel die Grundstrafe (Lochverlust im Lochspiel oder 2 Strafschläge im Zählspiel).

 

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