Ab dem 1. Dezember 2020 (bis vsl. 20. Dezember 20) ist laut dem Bayerischen Innenministerium und der 9. BayIfSMV vom 30.11.2020 der Betrieb und die Nutzung von Sporthallen, Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten untersagt. Das bedeutet, dass neben dem Golfplatz auch das Übungsgelände geschlossen werden muss.