Gemäß der gestrigen (15.04.2020) Verlautbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern nach wie vor für den Publikumsverkehr geschlossen. Mit großer Enttäuschung und Unverständnis nehmen wir wahr, dass das Verbot des Sportbetriebs auf Sportstätten unverändert jedenfalls bis Anfang Mai fortgeschrieben wurde. Eine neuerliche Prüfung soll am 30. April erfolgen. Bis dahin werden wir, auch im Schulterschluss mit den weiteren Verbänden des Golfsports, intensiv und mit gesteigertem Nachdruck die Wiedereröffnung des Sportbetriebs auf Ihren Anlagen verfolgen. Wir untersuchen derzeit darüber hinaus, inwieweit eine rechtliche Überprüfung der Folgen des gestern getroffenen Regierungsbeschlusses bzw. der folgenden Ausführungsbestimmungen Erfolg verspricht. Parallel mit diesem Bulletin versenden wir zudem eine Pressemitteilung, in der wir unser Unverständnis klar und unmissverständlich öffentlich äußern. Nutzen Sie unsere Pressemitteilung, die im DGV-Serviceportal hinterlegt und diesem Bulletin als Anlage beigefügt ist, gerne für Ihre Zwecke.