Mit Schreiben vom heutigen Tage wendet sich der DGV zur Unterstützung des politischen Planungsprozesses an eine große Zahl relevanter Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene (Bundes- und Landesregierungen, Ministerien, Abgeordnete). Ziel ist es, die besondere Eignung und Bedeutung gerade des Individualsports auf Sportstätten im Freien bei der zu erwartenden Überarbeitung der derzeit geltenden Verordnungen rechtzeitig zu kommunizieren.
Die aktuelle Verordnungslage zur Bewältigung der Corona-Krise gilt zu allermeist bis zum 19. April 2020. Änderungen sind bis dahin mit Sicherheit nicht zu erwarten. Es ist aber davon auszugehen, dass die maßgeblichen staatlichen Stellen spätestens im Anschluss an die Ostertage mit konkreten Planungen zu angepassten Regelungen für die Zeit nach dem 19. April 2020 beginnen. Dabei möchten wir mit unserem konkreten Regelungsvorschlag das Augenmerk darauf lenken, was gerade der Individualsport auf Sportstätten im Freien als Teil des gesamten organisierten Sports zur Weiterentwicklung der Bestimmungen beitragen kann. Uns geht es nicht um eine Sonderregelung für den Golfsport, sondern um das Herausstellen des Nutzens des Individualsports auf Sportstätten im Freien allgemein (worunter auch Golf fällt), wenn er von sachgerechten Regelungen zum konsequenten Gesundheitsschutz begleitet wird.
https://serviceportal.dgv-intranet.de/files/pdf2/dgv-bulletin-nr.-14-vom-6.-april.pdf